Am 28.10.2022 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat das „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner“ (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) verabschiedet. Dieses Gesetz sieht keine Zahlung einer Energiepreispauschale (300,00 €) an Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke vor.

Die sofortige Kontaktaufnahme des Dachverbandes der berufsständischen Versorgungswerke (ABV e. V.) zu Politik und zuständigen Ministerien sowie die Bemühungen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, noch entsprechend Einfluss nehmen zu können, schlugen leider fehlt. Vielmehr wurde seitens des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Zuständigkeit der Länder bezüglich Rentenleistungen der berufsständischen Versorgungswerke verwiesen.

Die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilen die für das VZN zuständige Landesaufsicht (Ministerium der Finanzen NRW) sowie auch die ABV e. V. jedoch nicht – da es sich bei der Energiepreispauschale um eine Sozialleistung eigener Art und nicht um eine Rentenleistung handelt.

Das Land NRW hat gemeinsam mit anderen Bundesländern die Bundesregierung nunmehr im Rahmen der Bundesratssitzung vom 28.10.2022 dazu aufgefordert, sich des Problems einer Auszahlung der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke anzunehmen und diesen Personenkreis in kommenden Entlastungspaketen zu berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen oder Beschwerden bitten sowohl wir als auch das Ministerium der Finanzen NRW, direkten Kontakt mit dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufzunehmen.