Das VZN vergibt erstrangige Hypothekendarlehen für den Kauf bestehender Objekte, Umschuldungen und Neubauvorhaben. Die zu finanzierenden Objekte müssen überwiegend zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden und neuzeitlichen Wohnansprüchen genügen. Genauere Angaben hierzu entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Informationen zur Vergabe der Hypothekendarlehen, die ebenso wie unsere aktuellen Konditionen, dem Darlehensantrag sowie der Selbstauskunft als Download bereitstehen.
Die in der Konditionsaufstellung genannten Konditionen gelten für Darlehen, die innerhalb von 12 Monaten ab Erteilung der Darlehenszusage abgerufen werden.
Folgende Unterlagen sind zur Beleihungsprüfung einzureichen:
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