Dynamische Rentenversorgung

In der DRV erwirbt jedes Mitglied durch seinen individuellen Beitrag (Beitragsveranlagung) individuelle Anwartschaften auf eine lebenslange, volldynamische Rente im Falle der Berufsunfähigkeit und im Alter. Eingeschlossen ist (auch bei vorzeitigem Tode) eine lebenslange oder bis zur Wiederheirat gezahlte volldynamische Witwen-/Witwerrente sowie Waisenrenten, die bis zum 18. Lebensjahr, im Falle der Berufsausbildung bis längstens zum 27. Lebensjahr gezahlt werden. Im Falle des Todes wird ein Sterbegeld gezahlt.

Die Leistungen ergeben sich aus den §§ 9 – 15 der Satzung.
Die Altersrente wird im Regelfall mit Vollendung des 62. Lebensjahres gezahlt. Auf schriftlichen Antrag kann die Rente mit einer Frist von 3 Monaten ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden (§ 10 (6) der Satzung) oder aber über das 62. Lebensjahr hinaus bis längstens zum 67. Lebensjahr hinausgeschoben werden (§ 10 (5) der Satzung). Rente aus Beitragsleistungen, die bis zum 31.12.2004 erbracht worden sind, kann bereits ab dem vollendeten 57. Lebensjahr bezogen werden (§ 25 a der Satzung).

Statt einer lebenslangen Altersrente kann aus den bis zum 31.12.2004 erworbenen Anwartschaften eine teilweise Kapitalabfindung beantragt werden. Die Antragsfrist beträgt mindestens 3 Jahre zum Altersrentenbeginn. Ein Widerruf des Antrages ist mit einer Frist von ebenfalls mindestens 3 Jahren möglich (§ 25 b der Satzung).

Berufsunfähigkeitsrente (§ 11 der Satzung) wird bei dauernder Berufsunfähigkeit gezahlt. Die zahnärztliche Tätigkeit muss (nicht bei Antragstellung, jedoch) zum Rentenbeginn eingestellt worden sein.

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