Dynamische Rentenversorgung
In der DRV erwirbt jedes Mitglied durch seinen individuellen Beitrag
(Beitragsveranlagung) individuelle
Anwartschaften auf eine lebenslange, volldynamische Rente im Falle
der Berufsunfähigkeit und im Alter. Eingeschlossen ist (auch
bei vorzeitigem Tode) eine lebenslange oder bis zur Wiederheirat
gezahlte volldynamische Witwen-/Witwerrente sowie Waisenrenten,
die bis zum 18. Lebensjahr, im Falle der Berufsausbildung bis längstens
zum 27. Lebensjahr gezahlt werden. Im Falle des Todes wird ein Sterbegeld
gezahlt.
Die Leistungen ergeben sich aus den §§ 9 – 15 der Satzung.
Die Altersrente wird im Regelfall mit Vollendung des 62. Lebensjahres
gezahlt. Auf schriftlichen Antrag kann die Rente mit einer Frist
von 3 Monaten ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden (§
10 (6) der Satzung) oder aber über das 62. Lebensjahr hinaus
bis längstens zum 67. Lebensjahr hinausgeschoben werden (§
10 (5) der Satzung). Rente aus Beitragsleistungen, die bis zum 31.12.2004 erbracht worden sind, kann bereits ab dem vollendeten 57. Lebensjahr
bezogen werden (§ 25 a der Satzung).
Statt einer lebenslangen Altersrente kann aus den bis zum 31.12.2004 erworbenen Anwartschaften eine teilweise Kapitalabfindung
beantragt werden. Die Antragsfrist beträgt mindestens 3 Jahre zum Altersrentenbeginn. Ein Widerruf des Antrages ist
mit einer Frist von ebenfalls mindestens 3 Jahren möglich (§ 25 b der Satzung).
Berufsunfähigkeitsrente (§ 11 der Satzung)
wird bei dauernder Berufsunfähigkeit gezahlt.
Die zahnärztliche Tätigkeit muss (nicht bei Antragstellung,
jedoch) zum Rentenbeginn eingestellt worden sein.
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